Urheberrecht: Wenn KI die Grafik in Games generiert
Der Einsatz von KI im Arbeitsleben wird dank "ChatGPT" offen diskutiert. In seinem neuen Autorenbeitrag blickt Dr. Christian-Henner Hentsch auf rechtliche Fragen beim Einsatz von grafikgenerierenden KI-Anwendungen in der Spieleentwicklung.
Seit die neueste Version vom dialogbasierten Chatbot "ChatGPT" der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung steht, hat die Debatte über die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz (KI) stark an Fahrt gewonnen. Die Gamesbranche setzt KI-Anwendungen zwar schon seit Jahren routiniert ein und hat somit einen gewissen Erfahrungsvorsprung. Allerdings stellen sich durch neue Anwendungen wie "Stability AI" oder "Midjourney" für die Erstellung von Grafiken auch neue urheberrechtliche Fragen. Sind KI-generierte Inhalte urheberrechtlich geschützt? Braucht es einen eigenen Leistungsschutz? Wem soll der Schutz zugerechnet werden? Dürfen urheberrechtlich geschützte Werke durch KI-Programme überhaupt verwendet werden? Diese Fragen hat der game im Februar in einem Webinar zusammen mit Patrick Mitsching und Benjamin Sach von InnoGames und Christian Rauda von Graef Rechtsanwälte diskutiert und eine erste Einordnung versucht.