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Medienrecht: Zeitenwende - die Entmachtung der Länder

Die EU ist in vielerlei Hinsicht ein juristischer Flickenteppich. Das gilt auch beim Jugend­medienschutz. Doch damit könnte bald Schluss sein, nachdem sich die EU die Zuständigkeit nach Brüssel holt, wie Dr. Christian-Henner Hentsch in seinem Autorenbeitrag erläutert.

Dr. Christian-Henner Hentsch ist Leiter Recht & Regulierung beim game - Verband der deutschen Games-Branche. Daneben ist er Professor für Urheber- und Medienrecht an der TH Köln.
Dr. Christian-Henner Hentsch ist Leiter Recht & Regulierung beim game - Verband der deutschen Games-Branche. Daneben ist er Professor für Urheber- und Medienrecht an der TH Köln. game

Es sieht nach einer Zeitenwende im Medienrecht aus: Am 4. Oktober 2022 hat die Europä­ische Union den Digital Services Act (DSA) beschlossen und damit zahlreiche Änderungen für die Gamesbranche. Ab Inkrafttreten dieser vollharmonisierenden Verordnung voraussichtlich im Februar 2024 liegt die Kompetenz für die Regulierung von digitalen Diensten (bisher "Telemedien") ausschließlich bei der EU. Entgegenstehende oder sogar rein wiederholende nationale Gesetze von Bund und Ländern sind dann nicht mehr anzuwenden. Die Folge: Das Telemediengesetz und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) werden aufgehoben und auch der Medienstaatsvertrag (MStV) und der Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) könnten zu weiten Teilen zur Maku­latur werden - zumindest für die Gamesbranche.

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